Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vor der Entnahme des Abstrichs erfolgt eine Identitätsprüfung anhand des Identifikationsdokuments, welches der Patient für die Testergebnisbescheinigung benannt hat (z.B. Reisepass). Die Korrektheit der Angaben (Name, Geb.-Datum, Passnummer) ist durch den Patienten zu prüfen (Laborschein und Befund).
Ansprüche des Patienten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten des Anbieters sowie des Labors und deren jeweilige gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Kann der Anbieter die Leistung aufgrund eines eigenen Verschuldens zu dem vereinbarten Termin nicht erbringen, kann der Patient wählen, ob die Leistung zu einem anderen Termin erbracht werden soll oder ob er von dem Vertrag gegen Erstattung der Vergütung zurücktritt.
Der Vertrag zwischen Patient und Anbieter bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass unser Testzentrum in Spitzenzeiten sehr ausgelastet sein kann, und dass der Termin sich um eine kurze Zeit verschieben kann. Rechnen Sie daher bitte mit ausreichend zusätzlicher Wartezeit für Ihren Besuch.
Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, erhalten Sie das Testergebnis an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.
Bei einem positiven Ergebnis werden Sie telefonisch kontaktiert, und nur im Falle einer Nichterreichbarkeit per E-Mail informiert.
Hinweis zur Selbstauskunft
Alle Angaben des Patienten müssen der Wahrheit entsprechend damit Ihm der kostenlose Bürgertest laut aktueller Testverordnung zusteht. Die Nachweispflicht liegt damit beim Patienten.
Bedingungen für den sog. Antigen-Schnelltest
Der Patient stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase und/oder Rachen eingeführten Wattenstäbchens zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 15-30 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs vor. Verzögerungen in Einzelfällen sind dabei jedoch möglich, sodass eine Befundübermittlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht garantiert werden kann. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse Ihrer Abstrichprobe bis zu einem/r bestimmten Datum/Uhrzeit durchgeführt wird und/oder dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmten/r Datum/Uhrzeit zur Verfügung stehen. Sollten Sie Ihr Testergebnis nach 1 Stunde noch nicht erhalten haben oder Fragen zu Ihrem Befund haben, wenden Sie sich bitte an info@das-testzentrum.de.
Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltest verpflichtet sich der Patient, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Für den Fall eines positiven Testergebnis wird dieses Testergebnis inkl. der im Rahmen der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Die Kosten des Tests trägt der Bund, solange das Angebot der Regierung für kostenlose Bürgertests gilt. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung ist nicht möglich bzw. wird so lange die kostenlosen Tests möglich sind nicht benötigt.
Ein negatives Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer Covid-19-Infektion, sondern stellt nur den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Über die Sensitivität, die Spezifität und die Art des verwendeten Tests informieren wir in den FAQ dieser Website ausführlich.
Bedingungen für den sog. Antigen-Schnelltest
Der Patient stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase und/oder Rachen eingeführten Wattenstäbchens zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Wir tun unser Bestes, um unsere Aufgaben rechtzeitig zu erfüllen. Es kann aber unsererseits keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Analyse Ihrer Abstrichprobe bis zu einem bestimmte/n Datum/Uhrzeit durchgeführt wird und/oder dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmte/n Datum/Uhrzeit zur Verfügung steht. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 1-72 Stunden nach der Entnahme des Abstrichs vor. Verzögerungen in Einzelfällen, z.B. Nichtauswertbarkeit, Ungültigkeit oder technische Übermittlungsfehler sind dabei jedoch möglich, sodass eine Befundübermittlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht garantiert werden kann.
Sollten Sie Ihr Testergebnis nach Ablauf des gebuchten Zeitraumes noch nicht erhalten haben oder Fragen zu Ihrem Befund haben,wenden Sie sich bitte an info@das-testzentrum.de.
Bei der Erbringung von Leistungen, insbesondere der PCR-Analyse von Probenmaterial eines Rachenabstrichs, wendet der Anbieter hohe Standards an. Dennoch können in einzelnen und sehr wenigen Fällen SARS-CoV-2-Testungen mittels PCR-Technik ein falsch positives oder falsch negatives Testergebnis liefern. Dies kann durch eine Vielzahl ursächlicher Fehler in der Präanalytik bedingt sein (z.B. die Qualität des Probenmaterials, Probeabnahmetechniken, Kontaminationen, Temperatureinflüsse, unterschiedliche Umverpackungen) oder auch durch Ausfall der Analysegeräte aus unbekannten und/oder nicht vorhersehbaren Gründen. Auch kann ein Testergebnis „ungültig“ oder “nicht auswertbar“ ausfallen, sodass ggf. eine Wiederholung erforderlich ist. Daher sollte für die Testung ein ausreichender Zeitraum gewählt werden, in welchem eine mögliche Nachtestung eingeplant werden kann.
Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Rachenabstrich mittels PCR kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen und zusätzlich die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sowie anderer Zielländer, insbesondere zu erforderlichen Quarantänemaßnahmen, eingehalten werden.